Ab dem heutigen Donnerstag, den 10. Mai 2012, ist ein neues Telekommunikations-Gesetz in Deutschland in Kraft getreten. Dieses bringt eine Reihe von neuen Vorschriften mit sich.

DSL: Garantie für Geschwindigkeit
Bisher ließ eine von einem DSL-Anbieter beworbene DSL-Geschwindigkeit nicht darauf schließen, wie hoch das Tempo im mindesten Falle ist. Nun aber soll laut dem neuen Gesetz eine DSL-Garantie mit einer Untergrenze dafür sorgen, dass Kunden bereits bei der Bestellung des DSL-Anschlusses bestens informiert sind.
DSL-Wechsel muss an einem Tag erfolgen
Wer sich bisher dazu entschlossen hatte, seinen DSL-Anbieter zu wechseln, der musste zum Teil mehrere Wochen warten, bis dieser Wechsel vollzogen wurde. Grund hierfür: Techniker sollen nicht immer verfügbar sein. Dies ändert sich aber mit dem neuen Telekommunikationsgesetz. Denn die Anbieter in Sachen DSL – und auch bei Handy-Verträgen – müssen den Wechsel nun an einem Tag vollziehen.
Änderungen des DSL-Vertrages beim Wohnungswechsel
Wer bislang umgezogen ist, der hatte kein Kündigungsrecht für seinen DSL- oder auch Telefonanschluss. Zwar gibt es nun auch kein grundsätzliches Kündigungsrecht, immerhin aber kann dennoch unter bestimmten Umständen eine Kündigung erfolgen. Wenn zum Beispiel die versprochene DSL-Geschwindigkeit am neuen Wohnort nicht eingehalten werden kann vom Provider, ist eine Kündigung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar